Psychopharmaka

Modafinil - Vigil®

Autor: Dipl.Psych. Christian Hilscher, Copyright

Vigil (Modafinil) Warnhinweise

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat Sicherheitshinweise und Einschränkungen der Indikation für Vigil® (Modafinil) herausgegeben.

Danach informiert das BfArM die Heilberufler, dass Modafinil nur noch für die "Behandlung von Erwachsenen mit exzessiver Schläfrigkeit, die mit Narkolepsie, mit und ohne Kataplexie, einhergeht", zugelassen ist.

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) sah ein günstiges Nutzen/Risiko-Verhältnis von Modafinil (Vigil®) nicht gegeben für die Behandlung folgender Erkrankungen:

mittelschweres bis schweres obstruktives Schlafapnoe-Syndrom (OSAS) mit exzessiver Schläfrigkeit trotz adäquater CPAP-Therapie;
mittelschweren bis schweren chronischen Schichtarbeiter-Syndroms mit exzessiver Schläfrigkeit bei Patienten mit Nachtschicht-Wechsel (SWSD), wenn andere schlafhygienische Maßnahmen zu keiner Besserung geführt haben.


Weitere einschränkende Hinweise der CHMP:
Modafinil sollte nicht angewendet werden bei: Patienten mit nicht angemessen behandelter Hypertonie oder Herzrhythmusstörungen; nicht bei Kindern und Jugendlichen; und nicht in der Schwangerschaft oder Stillzeit.

Die Behandlung mit Modafinil sollte beendet und nicht wieder aufgenommen werden bei schweren Haut- oder Überempfindlichkeitsreaktionen oder psychiatrischen Erkrankungen (z.B. Suizidgedanken)

Vor dem Behandlungsbeginn mit Modafinil sollte ein Ruhe-EKG und es sollten regelmäßig die kardiovaskulären Funktionen, vor allem Blutdruck und Herzfrequenz überwacht werden.

Die empfohlene Anfangsdosis von Vigil® sollte 200 mg pro Tag betragen.

Modafinil bzw. Vigil® sollte mit besonderer Vorsicht bei Patienten mit Psychosen, Depressionen, Manien, Alkohol-, Arzneimittel - oder Drogenmissbrauch in der Vorgeschichte eingesetzt werden.
Solche Patienten sollten überwacht werden.
Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Feb. 2011
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